EEG

Gemäß § 77 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.

In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2017 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben:

Verlinkung Downloadcenter, Bericht nach EEG 13-17 einfügen

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz der Gemeindewerke Wendelstein - Vertrieb - betrug im Jahre 2015 40.085.784 kWh, im Jahre 2016 40.563.510 kWh und im Jahre 2017 45.686.766 kWh.


Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2004 und § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 und 2012 sowie § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen die Gemeindewerke Wendelstein mit diesem Dokument nach.

EEG Einspeisungen

Haben Sie Interesse erneuerbare Energien in unser Netz einzuspeisen?

Ihr Partner vor Ort berät sie gerne.

Alle nötigen Formulare für den Bau Ihrer Eigenerzeugungsanlage finden Sie in unserem Downloadcenter.




Portraet-Wieser

Ansprechpartnerin Kaufmännisch

Ulrike Wieser
Abteilungsleitung Netzbetrieb






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