Messstellenbetrieb
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der GWW. Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die GWW veröffentlichen nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.
Entsprechend den Vorgaben aus dem § 9 MsbG finden Sie hier die Messstellenverträge unseres grundständigen Messstellenbetriebs. Nach § 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der GWW in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Kommunikationsdatenblatt MSB
- Messrahmenvertrag
Die Energiewende fordert eine zunehmend dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch auf einander abzustimmen ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauschmessung und Steuerung ermöglichen.
Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“(GDEW) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im neuen Messstellenbetriebs-gesetz (MsbG), das die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler schafft. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.
Die Entgelte der GWW für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt im Downloadcenter zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht.
Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Für die bei den GWW eingesetzten Messeinrichtungen finden Sie am Seitenende im Downloadcenter die allgemeinen Bedienungsanleitungen je Hersteller / Typ.
Die relevanten Angaben zur Auswahl der Bedienungsanleitung finden Sie auf dem Schild an der Vorderseite der Messeinrichtung.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten, welche den Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
•
Messen: Moderne Messeinrichtung (mME)
• Datenübermittlung: Smart Meter Gateway
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektrisch erfasst. Er stellt damit die Basiskomponenten der neuen Zählertechnik dar und löst den bisherigen Stromzähler ab. Durch Anbindung an den Smart Meter Gateway kann die Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.
Smart Meter Gateway bezeichnet die Kommunikationseinheit zur Datenüberprüfung eines intelligenten Messsystems. Durch Anbindung eines Smart Meter Gateways wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.
Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage bildet das Messstellenbetriebsgesetz.
Ein Intelligentes Messsystem erhebt Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen. In der modernen Messeinrichtung wird ein Messwert pro Tag gespeichert. Zum Auslesen der erhobenen Messwerte ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig.
Als Grundvoraussetzung gilt immer, die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.
Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.
Als kommunales Unternehmen ist es den Gemeindewerke Wendelstein KU ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken.
Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.
Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind bestimmte Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Kunden, welche vom gesetzlich vorgeschriebenen Umbau betroffen sind, werden als "gesetzlicher Pflichteinbaufall" bezeichnet. Es gibt keine Möglichkeit für den Kunden, die Installation zu verweigern.
Wer wird mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung ausgestattet?
Moderne Messeinrichtungen erhalten bis 2032:
• alle Verbrauchsanlagen
• alle Erzeugungszähler
Ein
intelligentes Messsystem erhalten:
• Verpflichtend ab 2017: Verbraucher größer 10.000 kWh pro Jahr
• Verpflichtend ab 2017: dezentrale Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG
mit einer installierten Leistung größer 7 kW
• Verpflichtend ab 2020: Verbraucher größer 6.000 kWh pro Jahr
• Optional ab 2020: Verbraucher kleiner 6.000 kWh pro Jahr und dezentrale
Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung
kleiner 7 kW
Ja. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend.
Der Umbau auf modernen Messeinrichtungen startete im Herbst 2017. Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungszähler mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Der Messstellenbetreiber der Gemeindewerke Wendelstein KU informiert die Kunden mindestens drei Monate vor Umbau auf digitale Zählertechnik schriftlich.
Seit Herbst 2017 bauen die Gemeindewerke Wendelstein KU modernen Messeinrichtungen im eigenen Netzgebiet ein. In 2020 wird mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen. Die vollständige Umstellung aller Zähler erfolgt in einem Zeitfenster von 16 Jahren, also bis zum Jahr 2032.
Ja, eine vorzeitige Umrüstung ist möglich. Sie können uns dafür unter folgenden Postfach kontaktieren: info.gemeindewerke@wendelstein.de
Darüber gibt es zum heutigen Stand keine tatsächlichen Erfahrungswerte. Allerdings ist laut einer von der Bundesregierung beauftragten Kosten-Nutzen-Analyse das Einsparpotenzial für die verschiedenen Verbrauchsgruppen unterschiedlich hoch. Die Ergebnisse dieser Studie bilden die Grundlage für die von der Bundesregierung festgelegten Messentgelte.
Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von unterschiedlichen, individuellen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Nutzungsverhalten der Letztverbraucher, das Alter und die Energieeffizienzklasse der elektrischen Geräte sowie deren Betriebszeit.
Ein wesentlicher Vorteil ist die hohe Transparenz des Energieverbrauchs aufgrund der Visualisierung der Verbrauchwerte. Durch diese ergeben sich Einsparpotenziale von Strom und Geld. Mit der Kommunikationsanbindung des Zählers sind keine Verbrauchsablesungen vor Ort mehr notwendig.
Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt.
Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.
Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt. In welchem Umfang die Kosten weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromliefervertrag. Wenn Sie von den Gemeindewerken Wendelstein mit Strom beliefert werden, erhalten Sie wie gewohnt eine jährliche Rechnung für die Energiebelieferung inklusive dem MSB.
Die Entgelte der Gemeindewerke Wendelstein KU für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls diesem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Gemeindewerke Wendelstein KU weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Am Seitenende finden Sie das Preisblatt zum Messstellenbetrieb in unserem Downloadcenter.
Sollte Sie einen sogenannten „all-inclusive“ Vertrag mit Ihrem Lieferanten abgeschlossen haben, obliegt es Ihrem Lieferanten wie und ich welcher Höhe er das Messentgelt an Sie weiterverrechnet.
Die Gemeindewerke Wendelstein KU sind der Netzbetreiber von Wendelstein. Unser Unternehmen trägt die Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung des Stromverteilungsnetzes sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs.
Sie werden von den Gemeindewerken Wendelstein KU einen Brief per Post bekommen, wo genauere Informationen für Sie noch einmal zusammengefasst werden.
Nein, wir versuchen nach und nach Wendelstein mit auf den aktuellsten Stand zu bringen. Dazu gehört eben auch eine moderne Messtechnik.
Eine Ablehnung ist außerdem nicht möglich, weil der Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz ab 2017 einen Zählertausch zu einer modernen Messeinrichtung bis zum Jahr 2032 gesetzlich vorgeschrieben hat. (§29 MsbG)
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Wartung und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen, solange der Kunde sich nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in Wendelstein das Gemeindewerke Wendelstein KU.
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