Ihr Hausanschluss
Der Grundstücksanschluss beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet an der Wasseruhr.
Soweit sich der Grundstückanschluss im öffentlichen Straßengrund befindet (i. d. Regel bis zur Grundstücksgrenze), unterliegt der Erstattungsaufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhalt den Gemeindewerken Wendelstein.
Der Grundstückseigentümer haftet für den Bereich des Grundstücksanschlusses ab der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle.
Die anfallenden Kosten (Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung, Unterhalt) sind in diesem Bereich vom Grundstückseigentümer zu erstatten.
Möchten Sie Ihren Hausanschluss beantragen oder ändern?
Die nötigen Dokumente finden Sie hier: