Neues Zuhause, vertraute Energie – wir sind schon da.

Ein Umzug bringt oft viele To-dos mit sich – da wird gepackt, geplant und geschleppt. Dabei sind Organisationstalent und helfende Hände gefragt.

Beim Tragen der Umzugskartons können wir Ihnen zwar nicht helfen, aber dafür sorgen wir mit viel Energie dafür, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause vom ersten Tag an rundum versorgt fühlen. Um die Versorgung müssen Sie sich keine Sorgen machen – wir sind schon da.

Ab dem 6. Juni 2025 ist der Wechsel des Stromanbieters deutlich einfacher: Künftig stimmen sich alle beteiligten Stellen – vom Anbieter bis zum Netzbetreiber – innerhalb eines Werktags über den frühestmöglichen Liefertermin ab.

Voraussetzung: Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten müssen eingehalten sein.

Der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt mehr Tempo und Transparenz – wir zeigen Ihnen, was das genau bedeutet und welche Vorteile Sie davon haben.

Dies gilt es bei Umzügen zu beachten:

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
  • Umzüge spätestens 14 Werktage vorher melden.
  • Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.
  • Wer zu spät dran ist, wird automatisch im Grundversorgungstarif beliefert.
  • Auch beim Auszug rechtzeitig Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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Melden Sie Ihren Umzug ganz einfach und bequem über unser Online-Formular.

Achtung bei Umzügen: Neue Fristen ab dem 6. Juni 2025

Mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel entfällt ab dem 6. Juni 2025 die Möglichkeit, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Wichtig: Bei Um- oder Auszügen müssen Stromverträge spätestens 14 Werktage im Voraus beim Anbieter an- oder abgemeldet werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert unnötige Zusatzkosten durch verspätete Vertragswechsel.

Beispiel: Umzug nach Wendelstein

Wilma zieht am 1. Juli 2025 in ihre neue Wohnung in Wendelstein. Erst am 2. Juli kümmert sie sich um die Abmeldung ihres alten Vertrags und die Anmeldung an der neuen Adresse – leider zu spät.

Was bedeutet das für die neue Wohnung?

Da keine rechtzeitige Anmeldung bei einem neuen Anbieter erfolgt ist, wird Wilma zunächst automatisch vom örtlichen Grundversorger, den Gemeindewerken Wendelstein, beliefert.

Ein Anbieterwechsel ist frühestens ab dem 17. Juli 2025 möglich, denn es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein rückwirkender Wechsel in einen günstigeren Tarif – sei es bei den Gemeindewerken oder bei einem anderen Anbieter – ist ausgeschlossen.

Folge: Für den Zeitraum vom 1. bis 16. Juli zahlt Wilma den vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif.

Und was passiert in der alten Wohnung?

Da die Abmeldung zu spät erfolgt, bleibt der alte Stromvertrag weiterhin aktiv – selbst wenn Wilma bereits ausgezogen ist.

Konsequenz: Sie zahlt weiterhin für den Stromverbrauch an ihrer früheren Adresse – möglicherweise sogar für den Verbrauch des Nachmieters –, bis sie die Abmeldung offiziell nachholt.


Ein Umzug steht an? Wir kümmern uns um Ihre Energie!

Ein Wohnungswechsel bringt oft genug Stress mit sich – da übernehmen wir gern einen Teil für Sie: die zuverlässige Energieversorgung als Ihr Partner vor Ort.

Melden Sie Ihren Umzug ganz bequem online und stellen Sie sicher, dass Sie auch in Ihrem neuen Zuhause vom ersten Tag an mit Strom und ggf. Gas versorgt werden. In vielen Fällen können Sie Ihren bestehenden Tarif einfach mitnehmen – ganz unkompliziert.

Wichtig: Bitte denken Sie daran, Ihren Einzug und Auszug mindestens 14 Werktage im Voraus zu melden. Das geht schnell und einfach – mit nur wenigen Klicks.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel – kurz erklärt

Ab dem 6. Juni 2025 läuft der Anbieterwechsel im Hintergrund deutlich schneller: Netzbetreiber, Versorger und Messstellenbetreiber stimmen sich künftig innerhalb von 24 Stunden (werktags) elektronisch ab. Davon merken Sie als Kundin oder Kunde in der Regel nichts – der Ablauf bleibt für Sie einfach.

Können Sie jetzt jederzeit in 24 Stunden wechseln?
Nicht ganz. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin – auch bei uns. Nur wenn diese bereits abgelaufen sind, kann der Wechsel so schnell erfolgen.

Wichtig zu wissen:
Die 24-Stunden-Frist zählt nur an Werktagen – Anfragen am Montag können frühestens ab Mittwoch wirksam werden. Beispiel: Sendet der Lieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss der Netzbetreiber am Dienstag darauf antworten. Eine Anmeldung ist frühestens ab Mittwoch möglich – vorausgesetzt, es besteht keine Kündigungsfrist mehr.

FAQ zum 24h-Lieferantenwechsel

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

  • Telefonisch während unserer Geschäftszeiten
  • Persönlich in unserem Kundencenter
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  • Per Post (Bitte Postlaufzeiten beachten)
  • Über das Kundenportal - sofern Sie dort angemeldet sind
  • Über unser Online-Formular auf dieser Seite
  • Vor- und Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.
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