Hausanschluss

Der Grundstücksanschluss beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet an der Wasseruhr.

Soweit sich der Grundstückanschluss im öffentlichen Straßengrund befindet (i. d. Regel bis zur Grundstücksgrenze), unterliegt der Erstattungsaufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhalt den Gemeindewerken Wendelstein.

Der Grundstückseigentümer haftet für den Bereich des Grundstücksanschlusses, ab der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle. Die anfallenden Kosten sind in diesem Bereich vom Grundstückseigentümer zu leisten.

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Antrag Bauwasser

Antrag auf Wasserversorgung

Fertigstellung und Inbetriebnahme einer Trinkwasserinstallationsanlage

Zählerentfernungsblatt

Antrag auf Löschwasserauskunft