Weitere Erzeugungsanlagen

Sei planen ein BHKW oder eine Brennstoffzelle zu installieren? Bevor die Anlage installiert wird, ist eine Einspeisegenehmigung der Gemeindewerke erforderlich.

Das bedeutet, dass vor der Inbetriebnahme schon die benötigten Anmelde-Unterlagen bei uns eingereicht werden. So können wir prüfen ob eine Einspeisung möglich ist. Dieser Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Der Installateur ihres Vertrauens übernimmt in der Regel die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber.

Nach der Einspeisezusage und der Installation der Anlage benötigen wir noch die Inbetriebnahme-Unterlagen des Installateurs. Sofern noch kein Zweirichtungszähler verbaut ist, darf die Anlage nicht angeschaltet werden. Mit dem vollständigen Erhalt der Unterlagen vereinbaren wir einen Zählerwechseltermin mit Ihnen.

Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht, Ihre Erzeugungsanlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

www.marktstammdatenregister.de

Eine Übersicht der Beantragung sowie die Blanko-Formulare finden Sie hierAnschlussprozedere

E.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen

E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen

E.3 Datenblatt Speicher

Anmeldung Netzanschluss

E.4 Einheitenzertifikat

E.6 Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz

E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen

Auswahl Messkonzepte Auswahl

Fertigmeldung

E.7 Anforderungen Prüfbericht zum NA-Schutz

Einspeisemanagement

VBEW Messkonzepte Verdrahtungsschemen

Hier finden Sie noch weitere Dokumente zum Anlagenbetreiberwechsel oder zur Aufhebung der 70%-Regelung:

Antrag Aufhebung 70% Regelung

Anlagenbetreiberwechsel